Wir helfen dabei!
BuT Lernförderung
ohne Anmeldegebühr, ohne Mindestlaufzeit möglich, ohne versteckte Kosten
Anfrage für kostenlose Nachhilfe
Lernförderung (BuT)
Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) können seit 2011 Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des Bildungspaketes nach dem SGB II eine außerschulische Lernförderung bezahlt bekommen. Wenn der Jugendliche keine Ausbildungsvergütung erhält, kann die kostenlose Nachhilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden.
Tipp: Wenn ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt und sie deshalb keine der aufgeführten Sozialleistungen beziehen, können Sie Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und wegen des Bildungs- und Teilhabebedarfs Ihres Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. In diesem Fall wäre eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht möglich.

Dein Ansprechpartner
Zainab Zein
Standorte
Bremen (3x), Delmenhrost, Ganderkesee, Hude, Wildeshausen & Oldenburg
Unterrichtszeiten
Unterricht findet in der Regel Mo-Fr von 13:00 bis 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung statt.
Egal an welchem Standort, wir unterstützen dich!
Geförderte Nachhilfe

Bremer-Pass
Sichern Sie Ihrem Kind jetzt kostenlose Nachhilfe mit dem Bremer Pass und unterstützen Sie seine schulische Entwicklung! Jetzt beantragen und Bildungschancen nutzen!

Oldenburg-Card
Nutzen Sie die OldenburgCard für kostenlose Nachhilfe und geben Sie Ihrem Kind die besten Chancen für schulischen Erfolg! Jetzt beantragen und loslegen!

Bildungs- und Teilhabepaket (z.B. Delmenhorst und Hude)
Holen Sie sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind und stärken Sie seine schulischen Leistungen! Jetzt Antrag stellen und fördern!
Mit 4 einfachen Schritte zur Förderung!
Die Finanzierung der Lernförderung bei eazy learning beantragen
Erster Schritt: Antragsformular besorgen
Das Formular bekommt man bei den sogenannten Leistungsstellen.
Für Arbeitssuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, deren Aufgaben meistens vom Jobcenter wahrgenommen werden.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, müssen sich an das zuständige Rathaus, Bürgeramt oder die Kreisverwaltung wenden.
Zweiter Schritt: Bestätigung der Schule einholen
Ist Ihr Kind versetzungsgefährdet oder gibt es keine zusätzliche Förderung an der Schule Ihres Kindes, kann es eine außerschulische Lernförderung erhalten. Sprechen Sie dazu mit den Lehrern und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
Dritter Schritt: Antrag stellen
Mit der Bestätigung der Schule können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag auf außerschulische Förderung stellen.
Vierter Schritt: Den richtigen Nachhilfe-Anbieter suchen
Sobald Ihrem Antrag stattgegeben wird, setzen Sie sich durch unsere kostenlosen Rufnummer 04222/7745080 mit uns in Verbindung.
Besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Leistungsstelle wie die Abrechnung mit dem Leistungsanbieter aussehen wird, da die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann.
Kostenlose Nachhilfe!
Bildungs- und Teilhabepaket
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Das sagen unsere Kunden über uns
bei Fragen stets zeitnahe Kommunikation.
Eazy learning kann ich ganz eazy weiterempfehlen 😉
Sehr nette und freundliche Leute. Läuft mal etwas nicht so kann man sich immer an die netten leute dort wenden und es wird nach einer lösung gesucht.
Der Fortschritt den ich im Nachhilfeunterricht erzielt habe,zeigte sich schnell auch in meinen schulischen Leistungen und rückblickend bin ich Eazy Learning vollends dankbar für die Unterstützung und die jahrelange Hilfe.