Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Gratis Nachhilfe über das Bildungspaket mit dem Bildungsgutschein
Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) können seit 2011 Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des Bildungspaketes nach dem SGB II eine außerschulische Lernförderung bezahlt bekommen. Wenn der Jugendliche keine Ausbildungsvergütung erhält, kann die kostenlose Nachhilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden.
Tipp: Wenn ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt und sie deshalb keine der aufgeführten Sozialleistungen beziehen, können Sie Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und wegen des Bildungs- und Teilhabebedarfs Ihres Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. In diesem Fall wäre eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht möglich.